Beschreibung
Zur Akteneinsicht bedarf es eines schriftlichen Antrages an die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz (Sie finden den Antrag unter Links und Downloads).
Nach dem Ausfüllen des Antrages und zusenden per E-Mail, Fax oder Post werden Sie von uns benachrichtigt, wann Sie Vorort Einsicht in die Akte nehmen können. Die Bestellung ist kostenpflichtig und der Betrag ist nach Akteneinsicht vor Ort zu entrichten.