Beschreibung
Eine Baulast ist die durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer gegenüber der Behörde erklärte öffentlich - rechtliche Verpflichtung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen.
Der Eigentümer geht eine freiwillige (aber bindende) Verpflichtung gegenüber Dritten ein. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen und können bei berechtigtem Interesse (z.B. Kaufabsicht) eingesehen werden.