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Stadt Frechen

Ortsrecht

Die Sammlung ortsrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Satzungen oder Verordnungen, deren Erlass durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, um gemeindespezifische Angelegenheiten zu regeln, wird als "Ortsrecht" bezeichnet.

Beschreibung

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln. Aber auch andere Rechtsvorschriften enthalten Vorgaben, aufgrund derer Satzungen oder Verordnungen zu erlassen sind. 

Auch für das Frechener Stadtgebiet besteht eine Vielzahl ortsrechtlicher Vorschriften, die in ihrer jeweils aktuell geltenden Fassung unter Links und Downloads nach Themenbereichen gegliedert eingestellt sind. 

Sollten Sie Fragen zum Ortsrecht haben oder auf der Suche nach außer Kraft getretenen Satzungen oder Verordnungen sein, so wenden Sie sich bitte an den nachfolgenden Kontakt.

Erläuterungen und Hinweise

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