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Stadt Frechen

Hund - Anleinpflicht

Beschreibung

Für alle Hunde gilt die Pflicht zum Führen an der Leine in:

 

Fußgängerzonen

Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen

Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr

der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen

Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche

bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen

in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

 

Die Anleinpflicht für große Hunde geht etwas weiter. Große Hunde sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (also innerorts) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Das bedeutet, dass große Hunde außerorts nicht angeleint werden müssen, es sei denn, einer der oben genannten Fälle der Anleinpflicht für alle Hunde trifft zu.

Gefährliche Hunde sind grundsätzlich und überall an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht umfasst sogar Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege in Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus müssen gefährliche Hunde grundsätzlich einen Maulkorb tragen!

Erläuterungen und Hinweise

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